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sozialverwaltung@bezirk-oberfranken.de

Antrag auf Weitergewährung von Mobilitätshilfe (Fahrdienst für Menschen mit Behinderung)

Möglichkeiten der (Online-)Übermittlung / LOGIN-Optionen

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt und mit Ihren Eingaben direkt an den Bezirk Oberfranken übermittelt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend per Post an den Bezirk Oberfranken verschicken. 

 

Die eingegebenen Daten werden nicht an den Bezirk Oberfranken übertragen. 

Sie erhalten nach dem Absenden die befüllte PDF-Datei zum ausdrucken.

Mit dem ELSTER-Unternehmenskonto (MeinUnternehmenskonto) haben Sie als Organisation/Unternehmen die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen über einen deutschlandweiten Zugang zu nutzen.

 

Sofern Sie ein solches Konto besitzen, können Sie sich hier einloggen und das Formular direkt elektronisch an den Bezirk Oberfranken übermitteln.

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post an den Bezirk Oberfranken verschicken.

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Ihre persönlichen Daten

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:

  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Persönliche Angaben der leistungsberechtigten Person

Person für die Hilfe beantragt wird

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Angaben zur Behinderung

Bitte fügen Sie diesem Antrag eine Kopie des Ausweises bei.

1 Die erhobenen Gesundheitsdaten werden zur Prüfung vorrangiger Leistungsansprüche ggf. an Dritte weitergegeben. Siehe hierzu Hinweise Seite 5.

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Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Person

Bitte fügen Sie diesem Antrag entsprechende Nachweise bei.

Bitte fügen Sie diesem Antrag entsprechende Nachweise bei.

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Ergänzende Fragen zur Hilfegewährung

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Erklärungen des (der) Antragsteller(in)


Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen und ich nichts verschwiegen habe. Mir ist bekannt, dass ich wegen wissentlich falscher oder unvollständiger Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann und zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen zurückzahlen muss.


Mir ist bekannt, dass meine Ansprüche gegen Drittverpflichtete (z. B. auf Unterhalt) auf den Bezirk Oberfranken übergeleitet und Erstattungsansprüche gegen andere Leistungsträger (z. B. auf Rente, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Krankengeld) geltend gemacht werden können. Ich bestätige ausdrücklich, davon unterrichtet worden zu sein, dass ich jede Änderung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse (auch von Haushaltsangehörigen) sowie eine vorübergehende Abwesenheit vom Wohnort (insbesondere Auslandsaufenthalte) unverzüglich und unaufgefordert dem Bezirk Oberfranken mitzuteilen habe.


Die Aufnahme jeder Arbeit, auch Gelegenheitsarbeit usw. werde ich vor Aufnahme der Arbeit ebenfalls sofort anzeigen.


Ich bin damit einverstanden, dass zur Prüfung des Antrages auf Gewährung von Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und Zwölftes Buch (SGB XII), bzw. Bundesversorgungsgesetz (BVG) die hierfür relevanten (Antrags-) Unterlagen dem Träger der Hilfe weitergeleitet werden dürfen.2


Zur Durchführung einer Teilhabeplankonferenz erteile ich die Einwilligung, dass im Rahmen der Teilhabe-
plankonferenz Sozialdaten verarbeitet werden, deren Erforderlichkeit für die Erstellung des Teilhabeplans
zum Zeitpunkt der Durchführung der Teilhabeplankonferenz nicht abschließend bewertet werden kann (§23 SGB IX).2

 

Im Falle meiner Heimunterbringung / Unterebringung in einer besonderen Wohnform bin ich damit einverstanden, dass mir die Heimverwaltung / der Träger der besonderen Wohnform in allen Fragen der Leistungsgewährung behilflich ist. Insofern kann sich der Bezirk Oberfranken auch direkt mit der Heimverwaltung / dem Träger der besonderen Wohnform in Verbindung setzen, um Daten von mir erheben zu lassen (z.B. Höhe des Verwahrgeldes).2

 

Meine Angaben können ggf. durch einen Kontoabruf beim Bundeszentralamt für Steuern gem. § 93 Abs. 8 i.V.m. § 93b Abgabenordnung überprüft werden. 

Soweit die Voraussetzungen für die Gewährung von Kriegsopferfürsorge erfüllt sind, wird diese hiermit beantragt und die Einwilligung nach § 54 Abs. 2 KFürsV erteilt.

Hinweise


Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger / in einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, ferner genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

 

Mir ist bekannt, dass die Mobilitätshilfe ausschließlich zur Finanzierung von Fahrtkosten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für mich bzw. für meine Betreute / meinen Betreuten verwendet werden darf.

 

Die Mobilitätshilfe kann daher z.B. für folgende Fahrten nicht genutzt werden:

  • Fahrten zum Arzt oder zu therapeutischen Maßnahmen
  • Fahrten zum Arbeitsplatz, Ausbildungsstätte, Werkstatt für behinderte Menschen
  • Fahrten zu teilstationären Einrichtungen (z.B. Tagespflege)

 

2 Die jeweilige Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung zur Folge haben kann, dass die beantragten oder bereits bewilligten Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung versagt oder entzogen werden können (§ 60 Abs. 1 Satz 1 SGB I, § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I).

Bezirk Oberfranken | Cottenbacher Str. 23 | 95445 Bayreuth

www.bezirk-oberfranken.de

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