Bei Befreiung von der Kfz-Steuer ist eine Kopie der Steuerbefreiung vom Finanzamt oder des Fahrzeugscheines erforderlich. Bei Förderung durch öffentliche Mittel oder andere Behörden, ist eine Kopie des Bescheides erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Obergrenze für die Gewährung der Mobilitätshilfe damit bei dem Sockelbetrag von 143,00 € im Monat liegt.