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sozialverwaltung@bezirk-oberfranken.de

Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Tagesstätten zur angemessenen (Vor-)Schulausbildung

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt und mit Ihren Eingaben direkt an den Bezirk Oberfranken übermittelt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend per Post an den Bezirk Oberfranken verschicken. 

 

Die eingegebenen Daten werden nicht an den Bezirk Oberfranken übertragen. 

Sie erhalten nach dem Absenden die befüllte PDF-Datei zum ausdrucken.

 

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post an den Bezirk Oberfranken verschicken.

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Ihre persönlichen Daten

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:

  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

\\n\\n

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Welche Ausbildung wird beantragt?

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Zur sachgerechten Entscheidung über Ihren Antrag werden Informationen und Unterlagen benötigt. Wir bitten Sie den Antrag sorgfältig und vollständig auszufüllen. Die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift des / der Sorgeberechtigten auf der letzten Seite zu bestätigen. Bitte beachten Sie auch den datenschutzrechtlichen Hinweis am Ende des auszufüllenden Formulars.

Erforderliche Anlagen

 

Bitte folgendes beifügen:

  • Ärztliches Attest (bei Neuantrag)
  • Sonderpädagogisches Gutachten
  • HBGr. oder Bedarfsabbildung

Angaben zur Tagesstätte

Angaben zum Kind

Bitte fügen Sie diesem Antrag als EU-Bürger eine Passkopie und als Nicht EU-Bürger eine Kopie des elektronischen Aufenthaltstitels bei.1

1Nicht relevante Angaben, wie Größe oder Augenfarbe, können abgedeckt oder auf der Kopie geschwärzt werden.

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Angaben der leiblichen Eltern

Vater

Mutter

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Angaben bei Pflegekindern

Bitte fügen Sie diesem Antrag einen Nachweis bei.

Zuständiges Jugendamt

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Angaben zur Krankenversicherung des Kindes

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Angaben zur Behinderung2

Bitte fügen Sie diesem Antrag eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bei.

Bitte fügen Sie diesem Antrag eine Kopie des Verfahrens bei.

Bitte fügen Sie diesem Antrag eine Kopie der Ansprüche / Zahlungen bei.

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Angaben zum Mittagessen

Bitte fügen Sie diesem Antrag den aktuellen Bescheid des Jobcenters bei.

oder:

Schweigepflichtsentbindung (bitte ggf. ankreuzen)

2Die erhobenen Gesundheitsdaten werden zur Prüfung vorrangiger Leistungsansprüche ggf. an Dritte weitergegeben.

3Die jeweilige Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung zur Folge haben kann, dass die beantragten oder bereits bewilligten Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung versagt oder entzogen werden können. (§ 60 Abs. 1 Satz 1 SGB I, § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I)

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Sofern keine Unterschrift durch den zweiten sorgeberechtigten Elternteil möglich ist, fügen Sie diesem Antrag bitte eine Einverständniserklärung dessen bei.

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Hinweise gemäß Art. 13, 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlicher i. S.d. DSGVO:

Bezirk Oberfranken

Cottenbacher Straße 23

95445 Bayreuth

Telefon: 0921 7846-0

E-Mail: datenschutz@bezirk-oberfranken.de

 

Die von Ihnen gem. § 67a SGB X erhobenen Daten sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Leistung vorliegen (§ 60 Abs. 1 SGB I). Bei fehlender Mitwirkung kann ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden (§ 66 SGB I). Die Datenverarbeitung und -nutzung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a), c) und e), Abs. 2 und 3, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO. Ihre Daten können vom Bezirk Oberfranken im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gem. §§ 67d ff SGB X an Dritte übermittelt werden, z.B. an andere Sozialleistungsträger i. S.d. § 35 SGB I, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, Haftpflichtversicherungen sowie entsprechende Stellen in anderen EU-Ländern. Die Daten werden auch für statistische Zwecke verwendet (§§ 121 ff. SGB XII). Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Art. 17 DSGVO, § 84 SGB X) für die Abwicklung der Leistungsansprüche sowie möglicher Erstattungs- und Regressansprüche erforderlich ist.

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO, § 83 SGB X). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO, § 84 SGB X). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO, § 84 SGB X). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, stehen Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Bezirk Oberfranken, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Datenschutzbeauftragte des Bezirks Oberfranken erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 0921 7846-3400 oder über folgende E-Mail-Adresse: datenschutz@bezirk-oberfranken.de Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Postfach 22 12 19, 80502 München (E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de)

Wichtiger Hinweis!

Nachdem Sie dieses Formular abgesendet haben, steht Ihnen die mit Ihren angegebenen Daten befüllte PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Sollte die Datei nicht automatisch geöffnet werden, prüfen Sie bitte Ihren Downloads-Ordner.

 

Wie geht es jetzt weiter?

 

1. Drücken Sie den Button "senden"

2. Drucken Sie die bereitgestellte PDF aus.

3. Das Formular muss nun unterschrieben werden.

4. Senden Sie das unterschriebene Formular und

evtl. ergänzende Unterlagen per Post an:

 

Bezirk Oberfranken - Sozialverwaltung

Cottenbacher Straße 23

95445 Bayreuth

 

Bitte beachten Sie, dass erst nach Eingang des unterschriebenen Antrags die Bearbeitung erfolgt. Unterlagen, die Sie per Post nachreichen, können die Bearbeitungsdauer möglicherweise verzögern.

Sofern weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, werden wir uns bei Ihnen melden. Bei Rückfragen können Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0921 7846-0, per Fax: 0921 7846-90 oder per Email: poststelle@bezirk-oberfranken.de an uns wenden.

Bezirk Oberfranken | Cottenbacher Str. 23 | 95445 Bayreuth

www.bezirk-oberfranken.de

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