0921 7846-0
Montag bis Freitag: 8:30 - 11:30 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
zuwendungen@bezirk-oberfranken.de

Förderantrag für das Jahr 2025 (Anlage 4)

Erforderliche Unterlagen

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrages folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • ggf. Ausführungen zur Begründung des Projekts/der Projekte

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt und mit Ihren Eingaben direkt an den Bezirk Oberfranken übermittelt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend per Post an den Bezirk Oberfranken verschicken. 

 

Die eingegebenen Daten werden nicht an den Bezirk Oberfranken übertragen. 

Sie erhalten nach dem Absenden die befüllte PDF-Datei zum ausdrucken.

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post an den Bezirk Oberfranken verschicken.

Seite 1
Seite 2
Seite 3
Ihre persönlichen Daten

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:

  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

\\n\\n

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Angaben zum Zuwendungsempfänger

Bei juristischen Personen ist die juristisch vollständige Bezeichnung einschließlich Rechtsform (z.B. e.V., GgmbH etc.) anzugeben.

Ich / Wir beantragen für das nächste Haushaltsjahr eine Zuwendung gemäß den Richtlinien für die Gewährung freiwilliger Zuwendungen des Bezirks Oberfranken ("Zuwendungsrichtlinien")

Projekt/e für das/die die Zuwendung beantragt wird

Ausführliche Begründung des Projekts bzw. der Projekte

Seite 1
Seite 2
Seite 3

Das Projekt/die Projekte soll/-en wie folgt finanziert werden (Finanzierungsplan)

Einnahmen

Ausgaben

Summe der Ausgaben

Differenz (Fehlbetrag / Überschuss)

Angaben zu den Vorjahren (Fehlbetrag / Überschuss)

Vermögensstand

Seite 1
Seite 2
Seite 3

Richtlinien für die Gewährung freiwilliger Zuwendungen
des Bezirks Oberfranken (Zuwendungsrichtlinien)


1. Der Bezirk Oberfranken gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für Projekte mit überregionaler Bedeutung, insbesondere im kulturellen und sozialen Bereich. Der Bezirk fördert grundsätzlich nur Projekte, die in seinem Regierungsbezirk stattfinden. Die Förderung erfolgt ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Zuwendungsempfänger sind die Träger entsprechender Maßnahmen nach Nr. 1.


3. Die Zuwendungen werden in Form von Zuweisungen gewährt.


4. Zuwendungen sind grundsätzlich schriftlich nach amtlichem Muster bis spätestens zum 1. Juli für das nächste Haushaltsjahr zu beantragen. Der Zuwendungsantrag ist zu begründen. Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zur Durchführung des Projektes sind anzugeben. In den Antrag sind die Überschüsse bzw. Fehlbeträge des Zuwendungsempfängers bzw. der Einrichtung der letzten drei Jahre und der aktuelle Vermögensstand anzugeben.


5. Zuwendungen werden schriftlich bewilligt und im Rahmen von Höchstbeträgen gewährt.


6. Bewilligte Zuwendungen werden nur auf Antrag nach beiliegendem Vordruck (Anlage 2) ausbezahlt. Die Auszahlung ist grundsätzlich nur für im Zuwendungsbescheid bezeichnete Projekte möglich. Der Auszahlungsantrag muss die ausdrückliche Anerkennung dieser Zuwendungsrichtlinien beinhalten. Bewilligte Zuwendungen, die vom Zuwendungsempfänger nicht bis spätestens zum 15. November des laufenden Jahres abgerufen werden, verfallen.


7. Über die sachgerechte Verwendung der Zuwendung hat der Zuwendungsempfänger bei einer Zuwendung unter 3.000 Euro eine Verwendungsbestätigung (Anlage 3 a) abzugeben. Bei einer Zuwendung ab 3.000 Euro ist ein Verwendungsnachweis mittels beigefügter Anlage (3 b) zu erstellen. Bei Zuwendungen ab 3.000 Euro hat der Zuwendungsempfänger neben dem Verwendungsnachweis einen sachlichen Bericht vorzulegen, in dem die Verwendung der Mittel und der erzielte Erfolg darzulegen sind.


8. Bei Zuwendungen an kommunale Körperschaften oder an Verbände und Vereine, die eng mit kommunalen Körperschaften in Verbindung stehen, ist die Richtigkeit der im Verwendungsnachweis gemachten Angaben durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt zu bestätigen. Im Übrigen behält sich der Bezirk vor, die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Zuwendung durch sein Rechnungsprüfungsamt überprüfen zu lassen.


9. Bleiben nachweislich des Verwendungsnachweises die tatsächlichen Ausgaben einer Maßnahme hinter den Angaben im Zuwendungsantrag zurück oder erhöhen sich die Einnahmen gegenüber dem Zuwendungsantrag, so kann ein bereits ausbezahlter Zuwendungsbetrag des Bezirks anteilig zurückgefordert werden.


10. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, in eigenen Veröffentlichungen (u. a. auf Plakaten und
Programmbroschüren sowie auf der Homepage) auf die finanzielle Förderung durch den Bezirk Oberfranken hinzuweisen. Die Veröffentlichungen sind dem Bezirk Oberfranken zusammen mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Unterbleibt die medienwirksame Darstellung der Förderung durch den Bezirk Oberfranken, so kann eine bereits gezahlte Zuwendung zurückgefordert werden.

Unsere ausführlichen Informationen zum Datenschutz finden Sie unter

www.bezirk-oberfranken.de/footer-navigation-rechtliches/datenschutz.

Wichtiger Hinweis!

Nachdem Sie dieses Formular abgesendet haben, steht Ihnen die mit Ihren angegebenen Daten befüllte PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Sollte die Datei nicht automatisch geöffnet werden, prüfen Sie bitte Ihren Downloads-Ordner.

 

Wie geht es jetzt weiter?

 

1. Drücken Sie den Button "senden"

2. Drucken Sie die bereitgestellte PDF aus.

3. Das Formular muss nun unterschrieben werden.

4. Senden Sie das unterschriebene Formular und

evtl. ergänzende Unterlagen per Post an:

 

Bezirk Oberfranken

Finanzen

Cottenbacher Straße 23

95445 Bayreuth

 

Bitte beachten Sie, dass erst nach Eingang des unterschriebenen Antrags die Bearbeitung erfolgt. Unterlagen, die Sie per Post nachreichen, können die Bearbeitungsdauer möglicherweise verzögern.

Sofern weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, werden wir uns bei Ihnen melden. Bei Rückfragen können Sie sich gerne unter der Telefonnummer: 0921 7846-0, per Fax: 0921 7846-90 oder per Email: zuwendungen@bezirk-oberfranken.de an uns wenden.

Bezirk Oberfranken | Cottenbacher Str. 23 | 95445 Bayreuth

www.bezirk-oberfranken.de

powered by XIMA® formcycle
all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Imprint